Vereinigtes Königreich (Teil 1) Yacht-Flaggenregistrierung
UK Part 1 yacht and boat registration on the British (Red Ensign) title registry: official proof of ownership, marine mortgages and worldwide recognition. Foreign owners register through a UK company – we set it up, and act as your UK local representative.
Gültigkeit
Permanent – renewed every 5 years
Survey
Not required for pleasure yachts under 24 m (tonnage measurement only)
Verfahren der Registrierung
Express: 1 working day
Prestigious flag
Red Ensign Group, Paris MoU & Tokyo MoU
Who can register
British/Commonwealth citizens or a UK company (we form it for you)
VEREINIGTES KÖNIGREICH (TEIL 1) YACHTREGISTRIERUNG
Registrieren Sie Ihr Boot unter der Flagge des UNITED KINGDOM
Die britische Yachtregistrierung ist eine großartige Option für Bootseigner, die um die Welt segeln und die Vorteile des Segelns unter einer angesehenen Flagge genießen möchten. Die Teil-1-Registrierung ist relativ einfach und kostengünstig und bietet eine Reihe von Flexibilitäten.
WICHTIG - Wenn Ihr Boot länger als 24 Meter ist, müssen Sie das vorgeschriebene ITC69/Codierungszertifikat haben. Wenn Sie nicht im Vereinigten Königreich ansässig sind, müssen Sie einen im Vereinigten Königreich registrierten Vertreter haben.
Was bedeutet UK Yacht Registration (Teil 1)?
Das UK Yacht Register (Part 1) ist ein Register für Boote, die unter britischer Flagge fahren wollen. Dieses Register ist weltweit gültig und bietet Ihnen eine Reihe von Vorteilen.
Vorteile der UK Part 1 Registrierung:
- Die Möglichkeit, überall auf der Welt zu segeln: Mit der Teil 1-Registrierung können Sie überall auf der Welt segeln.
- Eine angesehene Flagge: Die britische Flagge ist eine der angesehensten Flaggen in der Geschichte der Seefahrt und verleiht Ihnen in internationalen Gewässern Prestige.
- Einfache Registrierung: Das Anmeldeverfahren für Teil 1 ist relativ einfach und schnell.
- Niedrige Kosten: Die Teil-1-Registrierung ist im Vergleich zu einigen anderen Flaggenregistrierungen relativ kostengünstig.
- Flexibilität: Teil-1-Registrierung ist sowohl für private als auch für gewerbliche Schiffe möglich
UK Part 1 Yacht Registration Prices
| Package | Vessel Flag | Typical market price |
|---|---|---|
| Private owner (eligible British/Commonwealth citizen) | €550 | – |
| Existing UK company | €750 | – |
| Foreign owner – registration + new UK LTD | €850 | €1,350 |
| Foreign owner – registration + UK LTD, express 1 day | €1,100 | €1,750 |
Optional: UK MMSI / Ofcom radio licence €150. Renewal every 5 years: €280. Transfer of ownership €550, cancellation (deletion certificate) €249.
UK Part 1 – Key Facts
- Full British (Red Ensign) title registry – ownership is recorded in an official public register
- Marine mortgages can be registered – ideal for financed yachts and resale
- Widely recognised by banks, brokers, insurers and ports worldwide
- Registration remains in force, renewed every 5 years
- No survey for pleasure yachts under 24 m – only a tonnage measurement
- Non-British owners register through a UK company, which we form for you
- Express service: certificate in 1 working day
Not financed and want the lowest cost EU flag? Compare with Poland (from €320, no renewals).
Documents Required
- Passport or ID of the owner / company directors
- Bill(s) of sale showing the chain of ownership, or builder’s certificate for new yachts
- Certificate of measurement / tonnage (we arrange the measurer if needed)
- Deletion certificate from the previous registry, if registered before
- Company documents if an existing company owns the yacht
See the full documents checklist.
UK Part 1 Registration FAQ
€550 for eligible private owners, €750 with an existing UK company, and €850 for foreign owners including a new UK LTD. Express 1-day processing costs €250 extra.
Yes, through a UK company. We form the UK LTD for you as part of the €850 package, so owners of any nationality can use the UK flag.
With our express service the certificate can be issued in 1 working day once documents are complete; standard processing takes longer depending on the registry.
UK Part 1 is a title registry: it proves legal ownership and allows marine mortgages, which banks and buyers value. For financed or high-value yachts it is the most recognised option.
Yes, every 5 years. We handle the renewal for €280.
Not for pleasure yachts under 24 m – only a tonnage measurement. Larger and commercial yachts have additional survey requirements.
UK Part 1 Yacht Registrierung: Prestigeträchtige Flagge mit AA-Rating, Weltweit anerkannt!
Jede Person, gleich welcher Nationalität, kann eine Yacht unter der britischen Teil-1-Flagge besitzen. Es ist nicht erforderlich, dass der Jachteigentümer seinen Wohnsitz im Vereinigten Königreich oder sogar in der EU/EWR hat. Die Registrierung ist weltweit gültig und bietet maximale Flexibilität. Bei Fragen können Sie sich gerne an uns wenden.
Warum die Flagge des Vereinigten Königreichs (Teil 1)?
- Es besteht keine Verpflichtung zum Besuch des Vereinigten Königreichs
- Geeignet für private, bareboat oder kommerzielle Nutzung
- Mitglied der Red Ensign Group
- Niedrige Zulassungsgebühren und keine Tonnagesteuer
- Registrierung gültig für 5 Jahre
- Registrierungsmöglichkeit in 3 Tagen
- Schnelles Anmeldeverfahren angeboten
- Auf der weißen Liste der Pariser Vereinbarung und der Tokioter Absichtserklärung
HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN
Wie lange dauert es, sich zu registrieren?
Das normale Verfahren dauert etwa 3 Wochen. Darüber hinaus bieten wir auch ein “Ultra Fast”-Verfahren an, bei dem die Yacht innerhalb von 3 Werktagen registriert wird.
Welche Unterlagen sind für die Anmeldung erforderlich?
Für Boote, die vor dem 16. Juni 1998 gebaut wurden:
- Kopie der Verkaufsrechnung, des Kaufvertrags oder der Rechnung
- Fotokopie des Personalausweises oder des Reisepasses; wenn der Inhaber ein Unternehmen ist, benötigen wir die Gründungsunterlagen des Unternehmens.
- Foto des Motors mit Angabe der Motornummer
- Ist das Boot länger als 14 Meter, ist eines der folgenden Messdokumente erforderlich: Herstellerbescheinigung, Schiffsmessbrief, Besichtigungsbericht oder Yachthandbuch usw.
Für Boote, die nach dem 16. Juni 1998 gebaut wurden:
- Kopie der Verkaufsrechnung, des Kaufvertrags oder der Rechnung
- Fotokopie des Personalausweises oder des Reisepasses; wenn der Inhaber ein Unternehmen ist, benötigen wir die Gründungsunterlagen des Unternehmens.
- Foto des Motors mit Angabe der Motornummer
- Körpernummer Foto
- CE-Kennzeichen Foto
- Wenn das Boot länger als 14 Meter ist, ist eines der folgenden Messdokumente erforderlich: CE-Zertifikat, Herstellerzertifikat, Tonnagebescheinigung, Vermessungsbericht oder Yachthandbuch, etc. Wenn Sie uns diese erforderlichen Dokumente nicht zur Verfügung stellen können, können wir Ihnen bei der Beschaffung dieser Dokumente für die meisten Boote behilflich sein.
Kann ich nach dem Brexit noch eine britische Teil-1-Registrierung verwenden?
Sie können Ihre britische Teil-1-Registrierung auch nach dem Brexit weiter nutzen. Es gibt keine Einschränkungen für Fahrten in der EU.
Wie lange ist die britische Flaggenregistrierung gültig?
Die Registrierung unter britischer Flagge ist 5 Jahre lang gültig. Die Erneuerung erfordert weniger Papierkram und wir werden Sie 6 Monate vor Ablauf der Frist kontaktieren, um Ihnen zu helfen.
Kann mein Boot einen beliebigen Namen haben?
Sie können das Boot mit jedem beliebigen Namen anmelden, es ist auch möglich, das Boot ohne Namen anzumelden.
Können Sie Ihr Boot für den persönlichen Gebrauch, für Bareboat-Charter oder für kommerzielle Zwecke mit der britischen Teil-1-Registrierung nutzen?
Ja, mit der britischen Teil-1-Registrierung können Sie Ihr Boot für den persönlichen Gebrauch, für Bareboat-Charter oder für gewerbliche Zwecke nutzen. Das Verfahren und die erforderlichen Dokumente sind für alle drei Kategorien gleich.
Was sind die maritimen Anforderungen für die Registrierung unter britischer Flagge?
Die für die Registrierung im Vereinigten Königreich nach Teil 1 erforderlichen Dokumente sind:
- Bevollmächtigungsschreiben (wird von uns vorbereitet)
- Ihr Boot muss einen eindeutigen Namen haben. Sobald Sie Ihren Registrierungsantrag erhalten haben, müssen Sie 4 eindeutige Namen angeben, damit die britischen Behörden die Verfügbarkeit überprüfen können.
- Ein Tonnage- und Messbrief (nicht älter als 1 Jahr) ist obligatorisch, kann aber auch in Ihrem Heimatland erstellt werden. Vergewissern Sie sich nur, dass es von einem der zugelassenen Verlader gemacht wird. Zugelassene Verlader sind: (ABS Europe Ltd), Bureau Veritas (BV), Det Norske Veritas (DNV), Germanischer Lloyd (GL), Lloyd's Register (LR), Nippon Kaiji Kyokai (NKK), Registro Italiano Navale (RINA)
- Kopie des Reisepasses
- Eine Kopie des Funkrufsignals (falls vorhanden)
- Bescheinigung über die Löschung (falls zuvor registriert)
- Kopie der Verkaufsrechnung
“Wir waren zunächst besorgt über die Anforderungen für die Registrierung von Yachten im Vereinigten Königreich, aber Vessel Flag hat es uns unglaublich leicht gemacht. Sie haben uns durch jeden Schritt geführt, alle Unterlagen effizient bearbeitet und wir haben unsere britische Part 1-Registrierung in nur wenigen Tagen erhalten. Professionell, reaktionsschnell und mühelos. Einen besseren Service kann man sich nicht wünschen!”




