Vereinigtes Königreich (Teil 1) Yacth Flagge Registrierung
Die UK Teil 1 Yacht Registrierung ist sehr prestigeträchtig und AA-Rating von den meisten Seefahrtsbehörden weltweit.
Kontinuität
5 JAHRE
Erhebungsverpflichtung
Es sind bis zu 24 Meter
Verfahren der Registrierung
3 Tage (Expressdienst)
prestigeträchtige Flagge
Mitgliedschaft bei Paris Mou, Tokyo Mou und Red Ensign Group
Wohnsitzerfordernis in der EU/EWR
Staatsbürgerschaft oder Gründung eines Unternehmens ist erforderlich
VEREINIGTES KÖNIGREICH (TEIL 1) YACHTREGISTRIERUNG
Registrieren Sie Ihr Boot unter der Flagge des UNITED KINGDOM
Die britische Yachtregistrierung ist eine großartige Option für Bootseigner, die um die Welt segeln und die Vorteile des Segelns unter einer angesehenen Flagge genießen möchten. Die Teil-1-Registrierung ist relativ einfach und kostengünstig und bietet eine Reihe von Flexibilitäten.
WICHTIG - Wenn Ihr Boot länger als 24 Meter ist, müssen Sie das vorgeschriebene ITC69/Codierungszertifikat haben. Wenn Sie nicht im Vereinigten Königreich ansässig sind, müssen Sie einen im Vereinigten Königreich registrierten Vertreter haben.
Was bedeutet UK Yacht Registration (Teil 1)?
Das UK Yacht Register (Part 1) ist ein Register für Boote, die unter britischer Flagge fahren wollen. Dieses Register ist weltweit gültig und bietet Ihnen eine Reihe von Vorteilen.
Vorteile der UK Part 1 Registrierung:
- Die Möglichkeit, überall auf der Welt zu segeln: Mit der Teil 1-Registrierung können Sie überall auf der Welt segeln.
- Eine angesehene Flagge: Die britische Flagge ist eine der angesehensten Flaggen in der Geschichte der Seefahrt und verleiht Ihnen in internationalen Gewässern Prestige.
- Einfache Registrierung: Das Anmeldeverfahren für Teil 1 ist relativ einfach und schnell.
- Niedrige Kosten: Die Teil-1-Registrierung ist im Vergleich zu einigen anderen Flaggenregistrierungen relativ kostengünstig.
- Flexibilität: Teil-1-Registrierung ist sowohl für private als auch für gewerbliche Schiffe möglich
UK Part 1 Yacht Registrierung: Prestigeträchtige Flagge mit AA-Rating, Weltweit anerkannt!
Jede Person, gleich welcher Nationalität, kann eine Yacht unter der britischen Teil-1-Flagge besitzen. Es ist nicht erforderlich, dass der Jachteigentümer seinen Wohnsitz im Vereinigten Königreich oder sogar in der EU/EWR hat. Die Registrierung ist weltweit gültig und bietet maximale Flexibilität. Bei Fragen können Sie sich gerne an uns wenden.
Warum die Flagge des Vereinigten Königreichs (Teil 1)?
- Es besteht keine Verpflichtung zum Besuch des Vereinigten Königreichs
- Geeignet für private, bareboat oder kommerzielle Nutzung
- Mitglied der Red Ensign Group
- Niedrige Zulassungsgebühren und keine Tonnagesteuer
- Registrierung gültig für 5 Jahre
- Registrierungsmöglichkeit in 3 Tagen
- Schnelles Anmeldeverfahren angeboten
- Auf der weißen Liste der Pariser Vereinbarung und der Tokioter Absichtserklärung
HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN
Wie lange dauert es, sich zu registrieren?
Das normale Verfahren dauert etwa 3 Wochen. Darüber hinaus bieten wir auch ein “Ultra Fast”-Verfahren an, bei dem die Yacht innerhalb von 3 Werktagen registriert wird.
Welche Unterlagen sind für die Anmeldung erforderlich?
Für Boote, die vor dem 16. Juni 1998 gebaut wurden:
- Kopie der Verkaufsrechnung, des Kaufvertrags oder der Rechnung
- Fotokopie des Personalausweises oder des Reisepasses; wenn der Inhaber ein Unternehmen ist, benötigen wir die Gründungsunterlagen des Unternehmens.
- Foto des Motors mit Angabe der Motornummer
- Ist das Boot länger als 14 Meter, ist eines der folgenden Messdokumente erforderlich: Herstellerbescheinigung, Schiffsmessbrief, Besichtigungsbericht oder Yachthandbuch usw.
Für Boote, die nach dem 16. Juni 1998 gebaut wurden:
- Kopie der Verkaufsrechnung, des Kaufvertrags oder der Rechnung
- Fotokopie des Personalausweises oder des Reisepasses; wenn der Inhaber ein Unternehmen ist, benötigen wir die Gründungsunterlagen des Unternehmens.
- Foto des Motors mit Angabe der Motornummer
- Körpernummer Foto
- CE-Kennzeichen Foto
- Wenn das Boot länger als 14 Meter ist, ist eines der folgenden Messdokumente erforderlich: CE-Zertifikat, Herstellerzertifikat, Tonnagebescheinigung, Vermessungsbericht oder Yachthandbuch, etc. Wenn Sie uns diese erforderlichen Dokumente nicht zur Verfügung stellen können, können wir Ihnen bei der Beschaffung dieser Dokumente für die meisten Boote behilflich sein.
Kann ich nach dem Brexit noch eine britische Teil-1-Registrierung verwenden?
Sie können Ihre britische Teil-1-Registrierung auch nach dem Brexit weiter nutzen. Es gibt keine Einschränkungen für Fahrten in der EU.
Wie lange ist die britische Flaggenregistrierung gültig?
Die Registrierung unter britischer Flagge ist 5 Jahre lang gültig. Die Erneuerung erfordert weniger Papierkram und wir werden Sie 6 Monate vor Ablauf der Frist kontaktieren, um Ihnen zu helfen.
Kann mein Boot einen beliebigen Namen haben?
Sie können das Boot mit jedem beliebigen Namen anmelden, es ist auch möglich, das Boot ohne Namen anzumelden.
Können Sie Ihr Boot für den persönlichen Gebrauch, für Bareboat-Charter oder für kommerzielle Zwecke mit der britischen Teil-1-Registrierung nutzen?
Ja, mit der britischen Teil-1-Registrierung können Sie Ihr Boot für den persönlichen Gebrauch, für Bareboat-Charter oder für gewerbliche Zwecke nutzen. Das Verfahren und die erforderlichen Dokumente sind für alle drei Kategorien gleich.
Was sind die maritimen Anforderungen für die Registrierung unter britischer Flagge?
Die für die Registrierung im Vereinigten Königreich nach Teil 1 erforderlichen Dokumente sind:
- Bevollmächtigungsschreiben (wird von uns vorbereitet)
- Ihr Boot muss einen eindeutigen Namen haben. Sobald Sie Ihren Registrierungsantrag erhalten haben, müssen Sie 4 eindeutige Namen angeben, damit die britischen Behörden die Verfügbarkeit überprüfen können.
- Ein Tonnage- und Messbrief (nicht älter als 1 Jahr) ist obligatorisch, kann aber auch in Ihrem Heimatland erstellt werden. Vergewissern Sie sich nur, dass es von einem der zugelassenen Verlader gemacht wird. Zugelassene Verlader sind: (ABS Europe Ltd), Bureau Veritas (BV), Det Norske Veritas (DNV), Germanischer Lloyd (GL), Lloyd's Register (LR), Nippon Kaiji Kyokai (NKK), Registro Italiano Navale (RINA)
- Kopie des Reisepasses
- Eine Kopie des Funkrufsignals (falls vorhanden)
- Bescheinigung über die Löschung (falls zuvor registriert)
- Kopie der Verkaufsrechnung
“Wir waren zunächst besorgt über die Anforderungen für die Registrierung von Yachten im Vereinigten Königreich, aber Vessel Flag hat es uns unglaublich leicht gemacht. Sie haben uns durch jeden Schritt geführt, alle Unterlagen effizient bearbeitet und wir haben unsere britische Part 1-Registrierung in nur wenigen Tagen erhalten. Professionell, reaktionsschnell und mühelos. Einen besseren Service kann man sich nicht wünschen!”




